Auslandsreisekrankenversicherung nicht in jedem PKV Tarif inklusive

Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung

Zu den Voreilen einer privaten Krankenversicherung im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenkasse gehört nach allgemeiner Überzeugung ihre weltweite Gültigkeit. Diese Annahme trifft für die mit Abstand meisten Tarife der PKV auch zu, es gibt allerdings einige Ausnahmen, die es zu beachten gilt, will man hier nicht Schiffbruch erleiden. Versicherte mit regelmäßigen Auslandsaufenthalten sollten deshalb enthaltene PKV Leistungen genau prüfen.

Einige Anbieter schränken in ihren günstigsten PKV Tarifen die Rückerstattung von im Ausland anfallenden Behandlungskosten stark ein oder schließen sie sogar ganz aus.

Eine Variante bei der Einschränkung der Gültigkeit des gewählten Tarifs im Ausland besteht darin, dass die Versicherung ausschließlich in Europa gültig ist.

Der Ausschluss des Krankenversicherungsschutzes im Ausland findet sich besonders häufig bei Sondertarifen für Studenten, er kann aber je nach Versicherungsgesellschaft auch Vertragsbestandteil bei anderen günstigen KV-Tarifen sein. Wenn die private Krankenvollversicherung im Ausland keinen Versicherungsschutz gewährt, ist der zusätzliche Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich, sofern der Versicherungsnehmer gelegentlich außerhalb Deutschlands verreist. Eine solche kann für eine einzelne Reise oder für ein komplettes Jahr abgeschlossen werden. Der Versicherungsvertrag für ein ganzes Jahr ist meist günstiger als ein gesonderter Vertrag für mehr als eine Reise im Jahr.

In einigen Ländern muss der Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung bei der Einreise vorgelegt werden.
Da die medizinische Versorgung nicht in allen Ländern deutschen Standards entspricht, sollte der Krankenrücktransport zu den eingeschlossenen Leistungen gehören, bei den meisten Verträgen ist das der Fall.

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