Ärztemangel: Wie teuer wird das Versorgungsgesetz
Mit dem Versorgungsgesetz will Gesundheitsminister Daniel Bahr den Ärztemangel auf dem Land bekämpfen. Obwohl in der Regierungskoalition unstrittig, hat sich das Finanzressort lange gegen den Gesetzesentwurf gewehrt. Einer der Gründe: Es fehlt den Beamten im Bundesfinanzministerium an klaren Aussagen zu den Kosten des Gesetzes. Mit den Zahlen, die Daniel Bahr jetzt vorlegt, scheint zumindest dieser Stein aus dem Weg geräumt.
Mehrkosten von bis zu 200 Mio. Euro
Das Versorgungsgesetz soll Medienberichten zufolge pro Jahr rund 200 Millionen Euro kosten.
Die Quantifizierung der Kosten für das Versorgungsgesetz war eine der zentralen Forderungen, welche das Finanzministerium gestellt hatte. Denn genau an den fehlenden Zahlen zur Haushaltsbelastung drohte sich ein ernsthafter Streit zwischen den einzelnen Ressorts zu entzünden.
BMG macht Finanzressort Zugeständnisse
Genauere Zahlen zu den Kosten des Versorgungsgesetzes, mit dem Daniel Bahr gegen den Ärztemangel antritt, sind aber nicht das einzige Zugeständnis, das man im Gesundheitsministerium macht. Bis Mai 2014 hat das Ministerium die Auflage bekommen, die genauen Kostenstrukturen des Gesetzes zu evaluieren und ob die Annahmen in sich schlüssig sind oder nicht. Eine Vorgabe, die im Übrigen auch für die Anhebung der Zahnärztehonorare gelten soll. Durch deren Honorarzuschlag entstehen weitere 120 Millionen Euro an Kosten für die gesetzlichen Kassen.
Kassen sehen Gesetz als „Gelddruckmaschine“
Seitens der Krankenkassen wurde das neue Versorgungsgesetz als „Gelddruckmaschine“ bereits im Vorfeld kritisiert. So bezifferte man in den Krankenkassen die Mehrkosten, welche durch das neue Versorgungsgesetz entstehen, auf mehrere Milliarden Euro. Seitens des Bundesgesundheitsministeriums werden diese Zahlen zwar zurückgewiesen. Eine Garantie, dass sich die Kosten im veranschlagten Rahmen bewegen, wird aber sicher niemand geben wollen.
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