Ärztemangel: GKV fürchtet teure Mehrbelastungen
Mit dem neuen Versorgungsgesetz will das Gesundheitsministerium den Ärztemangel in ländlichen Regionen abbauen. Obwohl bereits nachgebessert, sorgt das Gesetz weiter für Unruhe. Seitens der GKV wird befürchtet, dass in einigen Jahren die Versicherten zur Finanzierung des Sozialausgleichs für einen eventuell anfallenden Zusatzbeitrag herangezogen werden.
Kosten für Versorgungsgesetz unklar
Eigentlich soll das Versorgungsgesetz die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Regionen verbessern.
Hintergrund ist eine Klausel, welche nachträglich in den Entwurf einfloss. Darin geht es um die Prüfung, ob das Versorgungsgesetz seinen Zweck tatsächlich erfüllt. Wird das ganze Programm teurer, als von Daniel Bahr angedacht, kann das Finanzministerium den Zuschuss für den Sozialausgleich kürzen. Letzterer soll unter anderem den Zusatzbeitrag für Versicherte mit geringen Einkommen auffangen.
Umverteilung auf dem Rücken der Kassenpatienten
Bisher geht man im Ministerium des FDP-Politikers von Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe aus, die von Einsparung bei den Klinikaufenthalten aufgefangen werden sollen. Diesbezüglich blieb Daniel Bahr aber vage, es wird nur von einem „erheblichen nicht quantifizierbaren Umfang“ gesprochen. Eine wenig verlässliche Aussage. Wird das Versorgungsgesetz unterm Strich aber teurer als gedacht und der Steuerzuschuss aufgrund der Schutzklausel gestrichen, klafft eine Lücke.
Und diese muss geschlossen werden. „Am Ende zahlen die Versicherten den Sozialausgleich zumindest teilweise selbst“, so Thomas Ballast vom Verband der Ersatzkassen. Seitens des BMG scheint man die Situation anders zu beurteilen und kann den Befürchtungen nicht folgen. Es bliebt angesichts der vorliegenden Fakten allerdings die Frage, wer am Ende die Zeche für den Reformwillen zahlt? Die Antwort heißt wieder: der Beitragszahler!
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