Arzneimittel: Zuzahlungen für GKV-Patienten 2010 gestiegen

Arzneimittel Zuzahlung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mussten 2010 wieder mehr für Medikamente zuzahlen. Zu diesem Schluss kommt der Deutsche Apothekerverband. Berechnungen des DAV haben ergeben, dass GKV-Patienten im vergangenen Jahr insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro für rezeptpflichtige Arzneimittel ausgegeben haben. Gegenüber dem Jahr 2009 ist die Summe der Zuzahlungen für Medikamente damit um 71 Millionen Euro gestiegen.
Zuzahlungen für GKV-Versicherte steigen seit Jahren
Die aktuellen Zahlen des Deutschen Apothekerverbands belegen, dass gesetzlich krankenversicherte Patienten für Arzneimittel auf Rezept immer tiefer in die Tasche greifen müssen.
Mussten 2007 GKV-Patienten noch 1,626 Milliarden Euro für rezeptpflichtige Medikamente aufbringen, waren es 2008 bereits 1,674 Milliarden Euro. Am deutlichsten fiel der Anstieg allerdings von 2009 und 2010 aus. Die Zuzahlungen der gesetzlich versicherten Patienten stiegen von 1,696 Milliarden Euro auf 1,767 Milliarden Euro. Für den spürbaren Anstieg werden unter anderem Einschnitte bei den Zuzahlungsbefreiungsgrenzen verantwortlich gemacht.
Durchschnittlich 2,40 Euro Zuzahlung pro Packung
Im Schnitt haben GKV-Versicherte im Jahr 2010 rund 2,40 Euro pro Packung zugezahlt. Dies entspricht gegenüber dem Zeitraum von 2007 bis 2009 einem Plus bei den Zuzahlungen für Medikamente von 0,10 Cent. Auf den ersten Blick nur ein kleiner Unterschied, der – hochgerechnet auf 12 Monate – schnell zur finanziellen Belastung werden kann. Insbesondere chronisch kranke Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen bekommen die zehnprozentige Zuzahlung schnell zu spüren, selbst wenn die Obergrenze von zehn Euro pro Packung nicht ausgeschöpft wird.
Befreiung von der Zuzahlung für Kassenpatienten möglich
Erreichen chronisch Kranke mit den Zuzahlungen die Grenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens, ist eine Befreiung möglich. Alle anderen Versicherten der GKV können diese erst ab zwei Prozent des Bruttoeinkommens beantragen. Eine Zuzahlungsbefreiung hängt aber nicht nur vom Erreichen der Belastungsgrenze ab. Der Aufschlag für Kassenpatienten kann auch dann entfallen, wenn der Preis für das betreffende Medikament 30 Prozent unter dem Festbetrag der gesetzlichen Krankenkasse liegt. Bis zum 18. Lebensjahr gilt zudem eine generelle Zuzahlungsbefreiung.
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