Arzneimittel: Wahlfreiheit sorgt für Verwirrung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit Jahresbeginn die Möglichkeit, sich für ein anderes Medikament als das von der Krankenkasse empfohlene Präparat zu entscheiden. Eine Tatsache, die eigentlich für mehr Freiheit sorgen soll und den Versicherten deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumt. Allerdings wies der Verband „Pro Generika“ jetzt darauf hin, dass die Wahlfreiheit nicht unbedingt das Ziel erreicht, sondern die Patienten der GKV verunsichert.
Verwirrung in der Apotheke
Das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz sorgt für mehr Freiheit in der Apotheke, hat aber seinen Preis. Den ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht einfach in die Apotheke gehen und das alte gegen ein neues Präparat tauschen.
Wieviel, darüber entscheidet die GKV. Der Patient weiß also nicht vorher, wieviel er von seiner Krankenkasse für das Medikament erhält. Und muss die Differenz aus eigener Tasche finanzieren. Zumal mittlerweile nicht nur wirkstoffgleiche Medikamente, sondern auch solche abgegeben werden dürfen, die trotz Wirkstoffgleichheit nicht explizit für die Behandlung ausgewiesen sind. Seitens der Patienten gibt es laut „Pro Generika“ daher eine große Verunsicherung im Hinblick auf die gut gemeinte Wahlfreiheit.
Gesundheitsminister will sparen
In den Augen der Experten ist die Verwirrung der Patienten alles andere als hilfreich. Gerade ältere Generationen würden neuen Arzneimitteln misstrauen und diese daher nicht einnehmen. Für den Bundesgesundheitsminister war die Neuordnung bei den Arzneimitteln wichtiger Bestandteil der letzten Gesundheitsreform, mit welcher in der gesetzlichen Krankenversicherung Milliarden eingespart werden sollen. Der Hintergrund: Mehrkosten, die über die Rabattverträge der GKV mit den Herstellern hinausgehen, werden von den Versicherten getragen.
Wahlfreiheit geschickt nutzen
Die Wahlfreiheit kann aber auch zum Vorteil für das System und den Patienten sein. Neben den bekannten und vielleicht teuren Medikamenten namhafter Hersteller lässt sich über Generika Geld sparen. Dabei handelt es sich um Präparate, deren Schutz durch das Patentrecht ausgelaufen ist, die also günstiger dem Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden können. Diese Tatsache ändert aber nichts daran, dass rund um die neue Wahlfreiheit der Patient stärker informiert bzw. beraten werden muss – und das nicht erst in der Apotheke.
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