AOK schreibt weitere Wirkstoffe aus

Günstige Medikamente sollen 200 Millionen Euro einsparen

Der Bundesverband der AOK Krankenkassen hat für zwölf weitere Wirkstoffe Rabattverträge ausgeschrieben. Das geschätzte Volumen der möglichen Einsparungen wird seitens der Krankenkassen auf insgesamt 200 Millionen Euro für einen Zeitraum von zwei Jahren geschätzt. Zur Zeit bestehen zwischen der AOK und der pharmazeutischen Industrie entsprechende Verträge bereits für 143 Wirkstoffe.

Befreiung von Zuzahlung gängige Praxis

Christopher Hermann, der als Vizechef der AOK Baden-Württemberg die Aufgabe der Verhandlungsführung im Bereich von Rabattverträgen wahrnimmt, betont, dass dieses Instrument der Gesundheitsreform die meisten Einsparungen ermöglicht. Für den Patienten bedeutet der erfolgreiche Abschluss von Rabattverträgen, dass er die Medikamente des Herstellers erhält, welcher einen entsprechenden Vertrag mit seiner Krankenkasse abgeschlossen hat; in vielen Fällen müssen für diese Medikamente keine Zuzahlungen geleistet werden. Eine automatische Befreiung von der Zuzahlungspflicht entsteht durch den Abschluss eines Rabattvertrages nicht, in der Praxis wird sie jedoch häufig gewährt, zumal durch diese Maßnahme die Akzeptanz des neuen Präparates zunimmt.

Bei Unwirksamkeit von Generika kann Original-Medikament verschrieben werden

Wenn in Einzelfällen die Behandlung mit dem rabattierten Medikament nicht ausreichend wirkt, kann der Arzt weiterhin das bisherige Präparat verschreiben. Trotz des gleichen Wirkstoffes wirken günstigere Medikamente in Einzelfällen nicht, der Grund für diese Erscheinung liegt im psychischen Bereich. Da der Abschluss von Rabattverträgen die Kosten der Krankenkassen senkt, führt dieser langfristig zu stabilen Beiträgen.

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