Wahltarife der AOK verärgert private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung PKV werben schon seit vielen Jahren mit individuellen und umfassenden Gesundheitsangeboten, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)übertreffen.
Jetzt allerdings tritt die AOK durch das Angebot von Wahltarifen in das Geschäftsfeld der privaten Krankenkassen und sorgt somit für Unmut. Gesetzlich Versicherte können bei der AOK seit Einführung der Wahltarife am 01. April 2007 einzelne zusätzliche Bausteine wählen, die vom Auslandskrankenschutz über den Zahnersatz bis hin zur häuslichen Krankenpflege reichen. Lediglich osteopathische oder manuelle Therapieleistungen können in den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen nicht eingeschlossen werden. Insbesondere der Auslands-Tarif sowie der Selbstbehalt-Tarif wurden dabei als Verkaufsschlager ausgemacht.

Letzterer jedoch, der Selbstbehalt-Tarif, ist auch ein Markenzeichen der privaten Krankenversicherung (PKV). Gesetzlich Versicherte könnten dabei wählen, ob sie etwa für den Zahnersatz-Tarif zusätzliche Beiträge aufbringen oder aber bei gesundheitsbewusstem Verhalten bzw. bei Nichtinanspruchnahme der Krankenkassen Geld zurück erhalten, also eine klassische Beitragsrückerstattung. Dabei dürfen diese Wahltarife jedoch nicht mit den von den privaten Kassen angebotenen Zusatzversicherungen verglichen werden, die die Leistungsdifferenzen der gesetzlichen Krankenkassen ausgleichen.

Der PKV-Verband jedoch bemängelt, dass durch diese Konstellation ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die privaten Krankenkassen entsteht. So können die gesetzlichen Krankenkassen zum einen Steuervorteile als Körperschaften des öffentlichen Rechts nutzen, zum anderen sind die gesetzlichen Krankenkassen nach Ansicht der privaten Kassen nicht am Erfolg ihrer Zusatzversicherungen interessiert. Sie wollen hiermit lediglich die Abwanderungen zu anderen Krankenkassen verhindern und Mitglieder binden. Denn Versicherte, die einen derartigen Wahltarif abschließen, sind danach drei Jahre an ihre Versicherung gebunden.

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