AOK: GKV wirft den Apotheken Rezeptbetrug vor

AOK Apotheken

AOK rügt Apotheken

Die Vorwürfe der AOK wiegen schwer: Die GKV ist der Ansicht, dass Apotheken in 30.000 Fällen Medikamente bei der Krankenkasse abgerechnet haben, die sie eigentlich an die Patienten gar nicht abgaben. Die Apotheker wiesen die Schuld zurück und machen die AOK für das Chaos verantwortlich, die Verträge mit nicht lieferfähigen Herstellern schließt. Auf der Strecke bleibt am Ende wieder der Patienten.

Apotheken geben „falsche“ Arznei ab

Wer trägt im aktuellen Streitfall zwischen der GKV und den Apotheken die Schuld?

Eine Frage, die sich je nach Standpunkt unterschiedlich klären lässt. Aus Sicht der AOK ist die Schuldfrage klar: Die Apotheken haben bei der Abrechnung von angegebenen Arzneimitteln und Medikamenten betrogen. Denn das Bedrucken des Rezeptes mit einem Medikament sowie dessen Abrechnung und die Abgabe eines anderen Präparates erfüllen den Tatbestand des Betruges.

Allerdings sehen die Apotheken die Vorwürfe in einem anderen Licht. In den Augen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände trägt die GKV eine erhebliche Mitschuld an der Misere. Denn die AOK habe mit einigen Herstellern Rabattverträge geschlossen, die für bestimmte Präparate nicht lieferfähig waren. Für die Apotheken ergab sich daher ein Dilemma: „Die Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert“, so der ABDA.

Falschabgabe gesundheitlich nicht unbedenklich

Aus Sicht der AOK geht es im vorliegenden Fall weniger um den finanziellen Aspekt. Vielmehr stört die GKV, dass es nicht mehr nachvollziehbar, welcher Patient welche Arzneimittel erhalten hat. Die Tragweite dieser Tatsache erklärt AOK folgendermaßen: Kommt es zu einem Rückruf des entsprechenden Medikaments, etwa wegen erheblicher Nebenwirkungen o. Ä., kann der Patient nicht informiert werden.

Die Apotheken wehren sich allerdings gegen den schwarzen Peter. Fritz Becker vom Deutschen Apotheker Verband findet es „grotesk“, dass die AOK Verträge mit Pharmaunternehmen abschließt, „die nicht eine einzige Packung liefern könnten“, und am Ende die Apotheken für den Missstand verantwortlich macht. Aufgeflogen war die Praxis der Apotheken übrigens durch ein Medikament, das abgerechnet wurde, aber nachweislich bislang nicht auf dem Markt zu haben war.

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