AOK Bayern: Kündigung Hausarztvertrag rechtens

Hausarztvertrag Bayern

Hausarztvertrag Bayern

Im vergangenen Jahr hatten die Hausärzte in Bayern für Aufruhr gesorgt. Sie kämpften für eine bessere finanzielle Ausstattung und damit für eine deutliche Verbesserung des bisherigen Hausarztvertrages. Dabei sollten jedoch nicht nur die Arzt-Honorare erhöht werden, die Kassenärzte wollten gleichzeitig erreichen, dass die bisherige Vormachtstellung der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern beendet wurde. Am 22. Dezember wollen die bayerischen Hausärzte sogar geschlossen ihre Zulassungen zurückgeben. Aufgrund der Querelen, der Kundgebungen und Praxisschließungen reagierte die AOK Bayern mit der Kündigung des Hausarztvertrages.

Ausstieg aus Krankenkassensystem vorerst geschietert

Bei einer Vollversammlung der bayerischen Hausärzte scheiterte der angekündigte Ausstieg aus dem Krankenkassensystem jedoch, da nur noch 39% der anwesenden Ärzte hierfür stimmten. Aufgrund dieser Abstimmung zog der bisherige Vorsitzende des Hausärzteverbandes die Konsequenzen und trat zurück. Um nun den eingetretenen Schaden zu begrenzen, wurde gerichtlich gegen die Kündigung der AOK Bayern vorgegangen. Die Vereinigung wollte hiermit einen Schutz ihrer Ärzte erreichen.

Kündigung des Hausarztvertrags durch AOK Bayern rechtens

Die Richter des Sozialgerichts München haben die Klage jetzt jedoch zurückgewiesen. Sie sahen in der Androhung der gemeinschaftlichen Rückgabe der Krankenkassenzulassungen einen Rechtsmissbrauch. Diese Drohungen sollten einzig der Erhöhung der Honorare dienen, was rechtlich nicht zulässig sei. Damit hätten die Hausärzte nach Ansicht der Richter sogar hingenommen, dass die Versorgung der Patienten in einem gewissen zeitlichen Rahmen nicht mehr möglich wäre. Die fristlose Kündigung des Hausarztvertrages durch die AOK Bayern war daher nur die Konsequenz aus diesen Drohungen und damit völlig rechtens, schließlich sei die AOK ihren Versicherten vollumfänglich verpflichtet.

Neuer Hausarztvertrag soll ausgehandelt werden

Allerdings wandten sich die Richter auch an die Verantwortlichen bei der AOK Bayern, denn diese hätten loyaler gegenüber ihren Vertragspartner handeln können. Um die aktuellen Streitigkeiten zu beheben forderten die Richter beide Vertragsparteien, also sowohl den Bayerischen Hausärzteverband wie auch die AOK Bayern, auf, einen neuen Vertrag abzuschließen. Entsprechende Bemühungen sind bereits von Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder erkennen, der die Parteien zur Aussprache zusammengerufen hatte. Da beide Parteien zu Verhandlungen bereit sind, werden wohl auch kurzfristig neue Verträge geschlossen werden können.

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