Alternative Heilmethoden in der Krankenversicherung
Heilpraktiker über private Krankenzusatzversicherung oder PKV versichern
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten Arztkosten lediglich im Rahmen der medizinischen Grundversorgung erstattet. Insbesondere die Finanzierung alternativer Heilmethoden, die von der Schulmedizin nicht oder nicht in ausreichendem Umfang anerkannt werden, wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Patienten, die derartige Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen diese Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Lediglich Behandlungen im Bereich der Homöopathie oder der Akupunktur werden von den gesetzlichen Kassen übernommen, doch auch nur dann, wenn der Arzt über eine Kassenzulassung verfügt.
Menschen allerdings, die die private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können alternative Heilmethoden nutzen und diese Kosten gegenüber ihrem Versicherer geltend machen.
Doch nicht jeder Tarif der PKV weist die Möglichkeit der Heilpraktiker-Behandlung auf, worauf bei Vertragsabschluss unbedingt zu achten ist.
Wer als gesetzlich Versicherter häufig Leistungen des Heilpraktikers oder des Naturheilers in Anspruch nehmen möchte, sollte über eine Krankenzusatzversicherung der privaten Krankenkassen in diesem Bereich nachdenken. Diese Zusatzversicherungen, die grundsätzlich jeder Versicherte abschließen kann, ermöglichen die Kostenübernahme von Behandlungen durch Heilpraktiker.
So berücksichtigen ist dabei lediglich, dass unter Umständen eine jährliche Höchstsumme für die Behandlungskosten festgelegt werden kann. Darüber hinaus gehende Kosten müssten vom Versicherten wiederum selbst getragen werden. Ein Vergleich der Versicherungsangebote ist daher in jedem Fall lohnend, denn nicht nur die Leistungen, sondern auch die Preise von Zusatzversicherungen unterscheiden sich stark.
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